Driver Monatstyp

 

EU. GESETZE ZU BEACHTEN

 

Wie im Flyer beschrieben ist Helmpflicht in der ganzen EU ohne ausnahmen. Es kann zu Beschlagnahmung führen bei nicht Einhaltung. Des weitern ist es auch erforderlich eine Reiseapotheke und Pannendreieck mit zu führen. Wobei beim Pannendreieck wir noch abklären was mit dem Helmpariser ist. Auch ist im EU Raum ein mitführen einer Signal Weste in den Farben Rot oder Gelb vorgeschrieben. Die Westen müssen die Bezeichnung,:  Code "CE Uni En 417/95 - Klasse 2" tragen. Plus gültige Grüne-Versicherungskarte

Ab  01.März 2006 neues Trike & Quadt Helm Tragegesetz

 

Art. 3b Tragen von Schutzhelmen

(Art. 57 Abs. 5 SVG)

1 Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 223 geprüfte Schutzhelme tragen.

2 Von der Helmtragpflicht in Absatz 1 sind ausgenommen:

a: Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;

b: Führer und Mitfahrer bei Fahrten im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;

c. Führer und Mitfahrer in geschlossenen Kabinen;

d. Führer und Mitfahrer auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind;

e. Führer und Mitfahrer von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

3 Die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt typengeprüfte Schutzhelme tragen.

4 Von der Helmtragpflicht in Absatz 3 sind ausgenommen:

a. Führer, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen eines Schutzhelmes nicht zugemutet werden kann;

b. Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier;

c. Führer bei Fahrten im Werkareal;

d. Führer von Invalidenfahrstühlen (Art. 18 Bst. c der V vom 19. Juni 19954 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge [VTS]);

e. Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, einschliesslich Leicht-Motorfahrräder.

2 SR 741.41 Anhang 2

3 SR 741.41 Anhang 2

4 SR 741.41

 

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Aktualisiert: 15-03-06